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   BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72   

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BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72 (https://dejure.org/1972,1023)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1972 - II C 3.72 (https://dejure.org/1972,1023)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1972 - II C 3.72 (https://dejure.org/1972,1023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung nach § 15 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) - Fürsorgepflicht des Dienstherren - Ermächtigung des Verordnungsgebers zur Definition des Begriffs "anderer Ort" - Differenzierungsziel bei der Unglichbehandlung bei der Gewährung von Trennungsentschädigung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.03.1964 - VIII C 221.63
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72
    Die Verhältnisse seien die gleichen, wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht durchUrteil vom 4. März 1964 - BVerwG VIII C 221.63 - (BVerwGE 18, 120) entschiedenen Fall.

    Auch die im vorliegenden Rechtsstreit erwähnte Entscheidung des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 18, 120 ff.) ist aufgrund der ausdrücklich festgestellten Tatsache ergangen, daß der dortige Kläger einen Linienomnibus für die Fahrt zwischen seiner Wohnung und Beschäftigungsdienststelle benutzte.

    In diesem Zusammenhang müssen die vom Berufungsgericht bei - erlaubter - genereller Betrachtungsweise festgestellten Vorteile auch finanzieller Art berücksichtigt werden, die das Wohnen in den von dem Dienstherrn bereitgestellten Wohnungen in einem größeren Ort mit zahlreicheren Einkaufsstatten, Dienstleistungseinrichtungen, kulturellen Veranstaltungen usw. bietet (vgl. hierzu auch BVerwGE 18, 120 ff.).

  • BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 67.66

    Gewährung von Vergünstigungen nach Ablehnung eines Wiedergutmachungsantrages -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72
    Die Möglichkeit, eine Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, ist jedoch jedenfalls in Fällen ausgeschlossen, in denen zwar während des Berufungsverfahrens eine Änderung des einschlägigen Rechts eintrat, jedoch trotz der Rechtsänderung - wie auch im vorliegenden Falle - eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht erforderlich ist (weitergehend Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. Februar 1967 - BVerwG VIII C 67.66 - [RzW 1967; 518]; dort ist entschieden worden, daß selbst in den Fällen, in denen das Verwaltungsgericht die Klage aus formellen Gründen für unbegründet erklärte und nicht "in der Sache selbst" entschied, die Sache nicht an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen werden dürfe, wenn eine erst während des Berufungsverfahrens in Kraft getretene Rechtsänderung nunmehr zu einer sachlichen Entscheidung nötige).
  • BVerwG, 06.04.1967 - II C 24.67

    Rechtmäßigkeit des Entzuges einer Trennungsentschädigung - Nichtannahme eines

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72
    Ausgangspunkt hierfür habe, da die Vorschriften über das Trennungsgeld eine Konkretisierung der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht darstellten (BVerwG, Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG II C 24.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 15]) eben diese Fürsorgepflicht sein müssen.
  • BVerwG, 23.04.1954 - II C 50.53
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72
    Der Bundesminister des Innern wurde vielmehr darüber hinaus ermächtigt, den in dem ermächtigenden Gesetz enthaltenen Rechtsgedanken auszugestalten (BVerwGE 1, 104 [115]) und demgemäß die Begriffe des ermächtigenden Gesetzes naher zu bestimmen.
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72
    Der Bundesmininter des Innern, den der Gesetzgeber ermächtigt habe, das Nähere hierzu in einer Rechtsverordnung zu bestimmen, habe deshalb in der Trennungsgeld Verordnung und der Änderungsverordnung vom 30. Mai 1968 - wie in der Rechtsetzung üblich und erlaubt (zu vgl. BVerfGE 9, 20 [32]; 11, 245 [254]; 17, 23) - eine typisierende und generalisierende Regelung getroffen.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - II C 3.72
    Der Bundesmininter des Innern, den der Gesetzgeber ermächtigt habe, das Nähere hierzu in einer Rechtsverordnung zu bestimmen, habe deshalb in der Trennungsgeld Verordnung und der Änderungsverordnung vom 30. Mai 1968 - wie in der Rechtsetzung üblich und erlaubt (zu vgl. BVerfGE 9, 20 [32]; 11, 245 [254]; 17, 23) - eine typisierende und generalisierende Regelung getroffen.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Die Erstattungsverweigerung des Dienstherrn unter Berufung auf den Fristablauf kann sich zwar in Ausnahmefallen als ein Verstoß gegen den auch das öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben erweisen (vgl. die Urteile vom 30. April 1962 - BVerwG 2 C 109.60 - [a.a.O.] vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 15.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 18 = ZBR 1968, 119] und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 2 C 2.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 39 = DÖD 1973, 8]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Sie schließen bei Berücksichtigung von Sinn und Wesen des Trennungsgeldes dessen Gewährung in den Fällen aus, die "an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit gemessen nicht ausgleichsbedürftig sind" (ebenso schon Urteil des erkennenden Senats vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 38]).

    Die Begrenzungsfunktion der schon genannten beiden Kriterien (Fürsorgepflicht des Dienstherrn und daran zu orientierende Billigkeitserwägungen) tritt - dies hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 84 [87]) im Anschluß an die oben zitierte Darlegung des erkennenden Senats im Urteil BVerwG II C 3.72 klargestellt - besonders dann in den Vordergrund, wenn nach Angebot einer angemessenen Wohnung am neuen Dienstort die Fortdauer getrennter Haushaltsführung nicht entscheidend durch die Versetzung des Beamten (Soldaten), also durch eine dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnende Maßnahme geprägt ist, "sondern durch Umstände, die dem Bereich des Bediensteten zuzurechnen sind dergestalt, daß man die Übernahme der Mehrkosten durch den Dienstherrn 'billigerweise' gerade nicht erwarten kann".

  • BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 57.76

    Einzugsgebietsregelung - Auslegung

    Nach der Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 38]) hält § 1 Abs. 3 TGV (F. 1968) der rechtlichen Prüfung jedenfalls dann stand, wenn er auf Fälle angewendet wird, in denen zwischen dem Dienstort und den zum Einzugsgebiet erklärten Gemeinden und Gemeindeteilen eine Verkehrsverbindung besteht, die es den betroffenen Beamten oder Soldaten möglich macht, täglich unter zumutbaren Fahrt- und Warteverhältnissen von der Wohnung zum Dienstort hin und zurück zu gelangen (vgl. auch BAG, Urteil vom 11. September 1974 - 4 AZR 560/73 - [AP Nr. 5 zu § 44 BAT]).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 132.73

    Zwingende persönliche Gründe - Versetzung der berufstätigen Ehefrau

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat unter Hinweis auf eine Entscheidung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 38) betreff end die Einzugsgebietsklausel des § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 TGV (F. 1968) in dem Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG VI C 8.72 - (BVerwGE 41, 84 [85 f.]) ausdrücklich aufrechterhalten.

    Durch eine Versetzung oder Abordnung (Kommandierung) ist eine getrennte Haushaltsführung aber nur dann geprägt, wenn der Beamte (Soldat) wegen des objektiven Grundes des Wohnungsmangels am neuen Dienstort am Umzug verhindert ist, wie dies auch in § 2 Nr. 1 Satz 1 TGV zum Ausdruck kommt (Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [77 f.]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72

    Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland -

    Hieraus folgt, daß die Gewährung von Trennungsentschädigung grundsätzlich nur dann und insoweit geboten ist, als die getrennte Haushaltsführung durch die Versetzung des Beamten (Soldaten), also durch eine dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnende Maßnahme geprägt ist (vgl. dazu Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskostenrecht Nr. 38]; BVerwGE 41, 84 [87] sowie das bereits erwähnte Urteil vom 13. September 1973).
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Inzwischen hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 -, betreffend die Einzugsgebietsklausel des § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 TGV (F. 1968), sich ebenfalls zu der Auffassung bekannt, daß § 15 Abs. 1 BUKG nicht nur zur Bestimmung des Trennungsgeldes nach Art und Höhe ermächtige, sondern daß sich die Ermächtigung auch auf die Regelung der Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsgeld erstrecke und dabei Fälle auszuschließen gestatte, die "an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit gemessen nicht ausgleichsbedürftig" seien.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2007 - 1 L 270/06

    Zur Gewährung von Reisekostenvergütung bei Abordnung zu einer

    Eine derartige Regelung stellt § 1 Abs. 3 Nr. 1 TGV dar, der es dem Beamten letztlich - vertretbar - zumutet, bei einem Dienstortwechsel diejenigen Reisekosten aus seiner Besoldung selbst zu bestreiten, wenn seine Wohnung im Einzugsgebiet des neuen Dienstortes liegt, also in der Regel allenfalls geringfügige Aufwendungen verursacht (so auch: Meyer/Fricke, a. a. O., § 1 TGV Rn. 161; vgl. hiezu auch: BVerwG; Beschluss vom 21. Dezember 1999 - Az.: 10 B 7.98 -, Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 3; Urteil vom 13. April 1972 - Az.: II C 3.72 -, Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 38).
  • BVerwG, 17.04.1975 - II C 32.73

    Bewilligung von Trennungsgeld in Form von Wegstreckenentschädigung - Umwandlung

    - Daß die vom Berufungsgericht insoweit vertretene Auffassung unrichtig ist, hat der Senat übrigens bereits in seinem Urteil vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 38) dargelegt.
  • BVerwG, 04.07.1974 - II C 22.73
    § 8 TGV stehe auch nicht im Widerspruch zu § 15 Abs. 1 des Bundesumzugskostengesetzes vom 8. April 1964 (BGBl. I S. 253) - BUKG - denn die im Bundesumzugskostengesetz enthaltene Ermächtigung schließe nur solche Regelungen aus, die den Erwägungen der Fürsorge und Billigkeit, von denen das ermächtigende Gesetz getragen werde, nicht genügen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1972 - BVerwG II C 3.72 -).
  • VG München, 19.01.2012 - M 17 K 11.3124

    Umzugskostenvergütung; Ausschlussfrist

    Sie dienen der Rechtssicherheit, d.h. der Schaffung klarer Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit, ebenso wie dem Wunsch der Beteiligten nach einer zügigen Verwaltungsdurchführung, ohne dabei das Interesse der Beamten zu vernachlässigen (vgl. BVerwG v. 4.5.1972, DÖD 1973, 8).
  • BVerwG, 19.12.1974 - II B 29.74

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorrausetzungen für die Gewährung

  • VG München, 10.09.2015 - M 17 K 14.3313

    Erlöschen des Anspruchs auf Trennungsgeld

  • VG München, 06.10.2011 - M 17 K 10.4287

    Ausschlussfrist; Beendigung eines Umzuges

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